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Kostenerstattung

Private Krankenversicherung/Beihilfe/Selbstzahler

Sie erhalten zu Behandlungsbeginn von mir eine Honorarvereinbarung, um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenkasse geltend machen zu können.

Die vertraglich festgelegten Voraussetzungen zur Kostenerstattung der erbrachten Leistungen durch die private Krankenkasse sind außerdem eine ärztliche Verordnung, aus der die Indikation zur Heilmittelerbringung hervorgeht.

Die Honorare werden auf Basis der GebüTh, einer Gebührenübersicht über die üblichen Honorare in Physiotherapiepraxen, die sich an der Gebührenordnung für Ärzte orientiert, berechnet.

Ohne ärztliche Verordnung besteht die Möglichkeit, die Behandlung über die Gebührenordnung der Heilpraktiker abzurechnen und bei Ihrer privaten Krankenkasse geltend zu machen. Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten anteilig.

Im Gespräch - Sandra Laux-Struben Physiotherapie Bonn